Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg veröffentlicht den Tätigkeitsbericht für 2022

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, hat der Präsidentin des Landtages Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, ihren Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2022 überreicht.

Themen in dem Bericht sind u.a.

  • die Vereinbarkeit des Betriebs von facebook-Fanpages durch öffentliche Stelle mit dem Datenschutzrecht. Hartge kritisiert hier, dass den Stellen der Nachweis eines datenschutzkonformen Betriebs der Fanpages weiter nicht gelingen wird. Öffentliche Stellen sollten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und Datenschutzrisiken für interessierte BürgerInnnen vermeiden.
  • die Anforderungen zur Einholung von Einwilligungen über Cookie Banner. Demnach ist es z.B. unzureichend, wenn man Cookies mit einem Klick akzeptieren aber nur durch mehrere Klicks ablehnen kann.
  • die Nutzung des Online Dienstes Microsoft 365 für Behörden, Unternehmen und Vereine. Hartge weist darauf hin, dass auch Nachbesserungen von Microsoft den Hauptkritikpunkt nicht ausräumen konnten. „Microsoft verarbeitet weiter personenbezogene Daten aus der Auftragsverarbeitung für eigene Zwecke, ohne dies hinreichend transparent darzustellen“.
  • Beschwerden über den Einsatz von Kameras zur Videoüberwachung. Spektakulär waren in diesem Zusammenhang die Videoüberwachung in einer Saunalandschaft, die einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Gäste darstellt sowie Live-Bilder der Videoüberwachung eines Kreditinstituts im Internet. Auf der Kamera waren das Foyer einer Filiale mitsamt Eingangsbereich, Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten sowie auch auf den Gehweg und die Parkplätze vor der Filiale zu sehen. Die Kamera wurde durch unbekannte Dritte kompromittiert und die Übertragung live ins Internet gestellt. Das Kreditinstitut hatte notwendige technisch-organisatorische Maßnahmen versäumt. Es wurde eine Geldbuße im oberen fünfstelligen Bereich festgesetzt.
  • das Ergebnis der anlasslosen Prüfung von Autohäusern. Insbesondere stand der Umgang mit Unterlagen wie Fahrzeugbriefen, Rechnungen und Personalausweiskopien sowie die Nachweisführung zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Fokus. Hier wurden zahlreiche Verstöße beim Umgang mit personenbezogenen Daten festgestellt.
  • die Veröffentlichung von Fotos mit zahlreichen Angaben von den Kindern und Eltern in einer Online-Babygalerie eines Krankenhauses. Hier waren u.a. die vom Krankenhaus verwendeten Einverständniserklärungen unzureichend.

Quelle: Landesbeauftragte veröffentlicht Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022 | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung von rechtskonformen Einwilligungserklärungen. Wir prüfen die Möglichkeit zum Einsatz von Videoüberwachungen und helfen Ihnen dabei die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Mit Hilfe unseres Datenschutzmanagementsystems erhalten bzw. behalten Sie in Ihrem Unternehmen/Verein usw. einen Überblick über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten. Wir sensibilisieren Sie mit dem Umgang dieser Daten und ggf. der Notwendigkeit der Löschung dieser Daten nach Wegfall des Rechtsgrundes für die Verarbeitung/ Nutzung/ Aufbewahrung.