Private Nutzung von Diensthandys

88 Prozent der Berufstätigen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt bekommen, dürfen es auch für private Zwecke (z.B. Telefonate, E-Mails, Nachrichten) nutzen. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom Research von 1004 Menschen in Deutschland über 16 Jahren.

Quelle: Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden | Presseinformation | Bitkom e.V.

Wichtig ist, dass der rechtliche Rahmen für die private Nutzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. Beschäftigte benötigen die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers. Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen um die Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit zu gewährleisten. Hierbei unterstützen wir sie gerne.