Datenschutz-Blog
203 Mrd. Euro Cybercrime Schäden in Deutschland in 2022
88 Prozent der Berufstätigen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt bekommen, dürfen es auch für private Zwecke (z.B. Telefonate, E-Mails, Nachrichten) nutzen.
Angemessenheitsbeschluss für die USA
88 Prozent der Berufstätigen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt bekommen, dürfen es auch für private Zwecke (z.B. Telefonate, E-Mails, Nachrichten) nutzen.
Hinweisgeberkanal.de ist Online
88 Prozent der Berufstätigen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt bekommen, dürfen es auch für private Zwecke (z.B. Telefonate, E-Mails, Nachrichten) nutzen.
Private Nutzung von Diensthandys
88 Prozent der Berufstätigen, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt bekommen, dürfen es auch für private Zwecke (z.B. Telefonate, E-Mails, Nachrichten) nutzen.
„Whistleblowing“ Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Die Verkündung des Gesetzes erfolgt voraussichtlich noch im Juni 2023. Einen Monat später wird das Gesetz in Kraft treten.
Corona Warn App geht in den Schlafmodus
Mit Ablauf des 30.04.2023 geht die Corona Warn App in den Schlafmodus. Der Bitkom Präsident Achim Berg bezeichnet die Corona Warn App als ein Erfolgsgeschichte made in Germany.
Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg veröffentlicht den Tätigkeitsbericht für 2022
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, hat der Präsidentin des Landtages Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, ihren Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2022 überreicht.