Was bieten wir?

Wir stellen fest, ob für Ihr Unternehmen die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht:

    • Wir informieren Sie über Vor- und Nachteile eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
    • Wir stellen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
    • Wir unterstützen Ihren internen Datenschutzbeauftragten.
    • Wir prüfen den Status der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen:
    • Werden in Ihrem Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datenschutz eingehalten? Wo gibt es Schwachstellen? Wo drohen Bußgelder?
    • Werden die einzelnen Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform erfasst und umgesetzt?
    • Wir geben Empfehlungen, wie Sie Schwachstellen bei der Umsetzung beheben und Bußgelder vermeiden können!

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung einzelner bereits laufender Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ebenso wie bei der Vorabkontrolle zur Einführung neuer Verfahren dieser Art.

Im Fall der Auftragsverarbeitung durch Ihre Auftragnehmer bleiben Sie für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.

    • Erfolgt die Auftragsverarbeitung rechtskonform?
    • Sind Sie selbst als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig?
    • Werden die gesetzlichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung von Ihnen eingehalten?

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer (aktuellen und künftigen) Auftragnehmer, die für Sie im Rahmen der Auftragsverarbeitung tätig sind.

Datenschutzmanagement:

Wir führen für Sie eine Datenschutzrisikoanalyse durch. Durch eine solche Analyse können mögliche Datenschutzrisiken identifiziert und bewertet werden. Dabei wird ermittelt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Maßnahmen zur Sicherung dieser Daten erforderlich sind. Ziel einer Datenschutzrisikoanalyse ist es, Schwachstellen und Handlungsbedarf für ein effektives Datenschutzmanagement aufzuzeigen und zu identifizieren. Auf diese Weise können mögliche Datenschutzverstöße vermieden und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Damit Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen stets den Überblick behalten verwenden wir ein workflowgesteuertes Datenschutzmanagementsystem, welches bereits seit 2020 auf dem Markt ist und von mehr als 2000 Kunden aus mehr als 50 Branchen genutzt wird.

Hinweisgeberkanal/ Interne Meldestelle:

Unter Hinweisgeberkanal.de stellen wir für Ihre Unternehmen einen eigenen Hinweisgeberdienst zur Verfügung. Hierdurch können Sie den gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nachkommen und riskieren kein Bußgeld bis zu 50.000,- EUR. Es handelt sich um einen Full-Service Hinweisgeberdienst, bei dem wir als Ombudsmann die Aufgaben der internen Meldestelle für Sie übernehmen und die Kommunikation mit dem Hinweisgeber (Whistleblower) führen. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen bis spätestens zum 17.12.2023 ein Hinweisgeberschutzsystem mit eigener oder gemeinsamer Meldestelle einrichten. Bei einer Beschäftigtenzahl von 250 und mehr Beschäftigten besteht diese Pflicht bereits seit dem 02.07.2023.

Sonstige Beratung:

  •  Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Vertragsgestaltung, insbesondere im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
  • Wir prüfen für Sie Verträge, die Sie von möglichen Vertragspartnern zur Unterzeichnung vorgelegt bekommen.
  • Wir begleiten Sie beratend bei der Einführung neuer Verfahren, die datenschutzrechtliche Relevanz haben. Beispiele: Wird bei Ihnen eine neue Videoüberwachung eingerichtet? Starten Sie einen Newsletterversand an Ihre Kunden?
  • Wir erstellen auf Sie angepasste Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Datenschutzinformationen (Art. 13, 14 DSGVO) und sonstige Formulare für Ihre tägliche Arbeit.
  • Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter im Bereich des Datenschutzes.
  • Wir beraten Sie bei der Erteilung von Auskünften gemäß Art. 15 DSGVO.

Wir geben Empfehlungen — Die Entscheidung zur Umsetzung treffen Sie.

Datenschutzreferenzen sind ein wichtiger Indikator für die Kompetenz und Erfahrung eines Datenschutzdienstleisters. Unsere Erfahrung im Bereich Datenschutz reicht bereits zurück bis ins Jahr 2012 und wir haben seitdem zahlreiche Mandanten aus verschiedenen Branchen betreut. Besonders im Gesundheitsbereich, der Altenpflege, der Industrie sowie bei Freiberuflern haben wir uns einen Namen gemacht und konnten unser Fachwissen erfolgreich einsetzen. Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Datenschutzdienstleister sind, können unsere Referenzen einen wertvollen Einblick in unsere Kompetenz geben.