Hinweisgeberkanal.de ist Online

Pünktlich zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02.07.2023 ist auch unsere interne Meldestelle für Unternehmen und Kommunen –  Hinweisgeberkanal.de – gestartet.

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind seit dem 02.07.2023 zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems mit interner Meldestelle verpflichtet. Für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten besteht diese Pflicht ab dem 17.12.2023.

Anforderungen an eine interne Meldestelle:

  • Die Vertraulichkeit muss gewahrt sein: Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen bzw. bei der Erfüllung der Aufgabe unterstützenden Personen haben Zugriff auf die eingehenden Meldungen! Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. Verhinderung des Zugriffs sonstiger Dritter auf Hinweise oder Identität der Hinweisgeber muss gewährleistet sein. Hierzu sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.
  • Meldungen müssen mündlich oder in Textform möglich sein. Möglichkeit der persönlichen Zusammenkunft muss bestehen.
  • Fristen müssen eingehalten werden!
  • Entgegennehmende Personen müssen über die notwendige Fachkunde verfügen, unabhängig und dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen. (Beispiele für geeignete Personen in der Gesetzesbegründung: Korruptionsbeauftragte, Integritätsbeauftragte oder Datenschutzbeauftragte. Interessenkonflikte sind auszuschließen.

Prange Datenschutz bietet die Lösung:

https://hinweisgeberkanal.de/

Als externer Anbieter ist die Prange Datenschutz GmbH die interne Meldestelle für Unternehmen/ Kommunen und bietet hierbei eine Full-Service Lösung. Prange Datenschutz stellt nicht nur wie andere Anbieter eine Plattform zur Verfügung, die durch die Unternehmen selbst verwaltet werden muss.
Vielmehr nimmt Prange Datenschutz zusätzlich (1) die Hinweise entgegen, (2) führt die Kommunikation mit dem Hinweisgeber, (3) prüft die Meldung, (4) notiert und beachtet die Fristen und (5) leitet die Meldung unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers an die zuständigen Personen im Unternehmen mit einer Ersteinschätzung zur weiteren Abstimmung weiter. Das Unternehmen trifft geeignete Folgemaßnahmen. Hierbei kann die Prange Gruppe beratend tätig sein (gegen Aufwandsvergütung). (6) Prange Datenschutz gibt dem Hinweisgeber anschließend Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen und dokumentiert diese. (7) Die Löschfristen werden ebenfalls von Prange Datenschutz verwaltet und beachtet.
Prange Datenschutz bietet den Mandanten die notwendigen Voraussetzungen: die Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung.