Auskunftsanspruch – Schadenersatz und Geldbuße

Eine Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs.1 DSGVO kann eine Schadensersatzpflicht des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person auslösen, welche die Auskunft verlangt. „Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Gemäß Art. 12 Abs. 3, 15 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche die Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erteilen.

Die unvollständige Erteilung der Auskunft gegenüber Auskunftsersuchenden hatte z.B. im Juni 2023 für den Streaming-Dienst Spotify zur Folge, dass gegen ihn von der schwedischen Datenschutzbehörde (IMY) ein Bußgeld in Höhe von rund 5 Millionen Euro verhängt wurde.

Das Arbeitsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 09.02.2023 (3 Ca 150/21) ein Unternehmen dazu verurteilt, einem ehemaligen Arbeitnehmer aus Art. 82 DSGVO immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen, weil das Unternehmen einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO nicht nachgekommen ist.

Das Bundesarbeitsgericht hielt in seinem Urteil vom 05.05.2022 (2 AZR 363/21) dagegen in dem dort zu entscheidenden Einzelfall einen Schadensersatzanspruch von 1.000 EUR für angemessen.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied in seinem Urteil vom 27.07.2023 (3 Sa 33/22), dass allein die verspätete Auskunftserteilung als solche keinen immateriellen Schaden darstellt. Der bloße Verstoß gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung genügt nicht, um einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen.

Die vorstehenden Entscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, im Unternehmen einen Prozess zu installieren, um Auskunftsansprüchen fristgemäß und vollumfänglich nachzukommen.

Wir bieten Ihnen die notwendige Beratung sowie Arbeitshilfen, um die Anforderungen aus Art. 15 DSGVO erfüllen und Bußgelder und Schadensersatzansprüche zu vermeiden.